Wahlprüfsteine zur Europawahl 2024: Für ein friedensfähiges und solidarisches Europa

Mehrere Friedensverbände und Organisationen rufen im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament am 9. Juni dazu auf, Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, die sich für ein friedensfähiges und solidarisches Europa einsetzen. Dazu haben sie Wahlprüfsteine veröffentlicht (Klick auf das Bild rechts). In den Wahlprüfsteinen geht es dabei konkret um mehrere Themen wie den Ausbau der Friedensförderung und der zivilen Friedensmissionen, eine menschenrechtsbasierte Asyl- und Migrationspolitik, eine gerechtere Gestaltung der Beziehungen mit den Ländern des globalen Südens, eine Begrenzung und Kontrolle von Rüstungsprojekten und Rüstungsexporten sowie eine Wiederbelebung der Rüstungskontrolle und der Abbau der Atomwaffen. 

 

Gespräch mit EU-Abgeordneten Christine Schneider

Am 18. April 2024 trafen sich die Umweltbeauftragte der Ev. Kirche der Pfalz Sibylle Wiesemann und die Referentin für den ländlichen Raum der Ev. Kirche Hessen-Nassau Maren Heincke mit der EU-Abgeordneten Christine Schneider in Speyer zu einem fachlichen Hintergrundgespräch. Christine Schneider ist seit 2019 im EU-Parlament, nun Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe und vertritt den Wahlkreis Rheinhessen-Pfalz.
Im Mittelpunkt des Nachmittags stand die EU-Gesetzgebung zur Deregulierung der Neuen Genomischen Techniken (NGT). Sehr unterschiedliche Positionen kamen dabei zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass das Biopatentrecht für Nutzpflanzen in unmittelbarem Zusammenhang mit der NGT-Gesetzgebung steht. Ein weiteres Thema war die EU-Verordnung zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume, bei dem ein sehr großer Handlungsbedarf bestehe und die tatsächliche Entwicklung den Zielen weit hinterherhinkt, so Maren Heincke. Der Arten- und Biotopschwund sei weiterhin erschreckend. Für die Umsetzung sei elementar, dass Naturschutz und Landwirtschaft nicht gegeneinander ausgespielt werden und die jeweiligen Interessen berücksichtigt werden, so Christine Schneider.
Am Schluss des Gespräches stellte Sibylle Wiesemann die Suffizienzkampagne des Ökumenischen Netzwerks Klimagerechtigkeit vor. Für eine global gerechte und zukunftsfähige Entwicklung würden Effizienz-Maßnahmen allein nicht ausreichen, sondern es brauche auch einen kulturellen Wandel hin zu einem angemessenen Maß. Dafür müsse die Politik Rahmenbedingungen schaffen, um Produktions- und Konsumweisen mit einem sparsamen Energie- und Rohstoffbedarf  besser zu stellen. Frau Schneider sieht die Gefahr, dass politische Eingriffe hier in Form von Verboten  gesellschaftlichen Widerstand auslösen würden und sieht das Thema vor allem im Bildungsbereich.
Große Einigkeit bestand in der aktuell sehr wichtigen, gesellschaftlichen Aufgabe, den rechtsradikalen Parteien und demokratiefeindlichen Tendenzen mit Entschiedenheit entgegenzutreten. Von großer Wichtigkeit ist daher, bei den Europawahlen am 9. Juni wählen zu gehen und sich für die Demokratie einzusetzen. Dies unterstreicht auch die EKD in ihrer Handreichung zur Europawahl, bei der die Europawahlprogramme der relevanten Parteien vorgestellt werden.

 

 

Neues Faktenblatt zu beheizbaren Stuhl- und Bankauflagen

Die Klimaschutzziele der Landeskirche haben auch für die Beheizung von Kirchen Konsequenzen. Einer der Ansatzpunkte ist, die Temperatur des Innenraums zu reduzieren und den Besucher*innen mit körpernahen Heizsystemen den Aufenthalt angenehmer zu gestalten. Eine Variante dieser Temperierungssysteme sind beheizte Sitzkissen und Sitzbankauflagen. In diesem Faktenblatt ist kurz und knapp zusammengestellt, was zu beachten ist und welche Kosten zu erwarten sind. In der Marktübersicht sind die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Faktenblatts bekannten und verfügbaren Modelle von 14 Herstellern mit ihren Eigenschaften benannt.
Das Faktenblatt hat die Arbeitsstelle Frieden und Umwelt in Kooperation mit dem Netzwerk Energie und Kirche herausgegeben.

 

Neues aus der Förderlandschaft

Für Projekte für Artenvielfalt im Siedlungsbereich hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm aufgelegt: "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen". Auch kirchliche Einrichtungen sind als Körperschaft öffentlichen Rechts antragsberechtigt. Für sie kommen die Maßnahmen "Pflanzung von Bäumen" und "Naturoasen" in Frage. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn eine Einrichtung ein größeres Projekt plant, das über die Fördermöglichkeiten des Förderprogramms "Käferkarawane - Artenvielfalt in Kirchengemeinden" hinausgeht, könnte es in Frage kommen. Mehr dazu unter www.kfw.de/444.

Für das Förderprogramm des Bundes für Energiesanierung von Gebäuden können für Einzelmaßnahmen für die energetische Verbesserung der Gebäudehülle weiterhin Anträge gestellt werden. Anträge für die Förderung von neuen Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern in Nichtwohngebäuden können derzeit nicht gestellt werden. Näheres steht in der Fördermittelliste.

 

Handreichung: Klimaneutraler Gebäudebestand für die Ev. Kirche der Pfalz

Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen eine Arbeitshilfe an die Hand geben, um Ihre Planungen hin zu einem treibhausgasneutralen Gebäudebestand handhabbarer zu machen und Ihnen die strategische Planung zu erleichtern. Sie bietet eine gemeinsame Grundlage, eine Basis für Berechnungen und technische Lösungen.

Die Evangelische Kirche der Pfalz mit ihren vielen Gemeinden steht vor der Herausforderung, bis 2035 die Treibhausgasemissionen im Gebäudebetrieb um neunzig Prozent zu verringern. Bis 2030 sollen die Gebäudekosten um 30 Prozent reduziert werden. Beide Ziele leuchten aufgrund der Finanzsituation und der Klimaerhitzung ein, dennoch stellen sich bei der Umsetzung viele Fragen.

Für den Bereich des Klimaschutzes geben diese Handlungsempfehlungen Hinweise. Sie zeigen Optionen auf, wie das Ziel der Treibhausgasneutralität im Gebäudebestand erreicht werden kann. Das Papier stellt Maßnahmen vor und bewertet sie anhand der Wirkungen auf die CO2-Bilanz, der Kosten und sinnvollen Einsatzgebieten. Die quantitativen Abschätzungen können dabei jeweils nur grobe Richtwerte geben. Für die gebäudebezogenen, konkreten Entscheidungen über Investitionen braucht es immer individuelle Betrachtungen.

Die Abschätzung der Maßnahmen auf die CO2-Reduktion und die Kosten sind im Text grafisch hervorgehoben. In den Kapiteln 5 und 6 werden die Wirkungen aller Maßnahmen in einer Tabelle zusammenfassend dargestellt und die Rechenwege erläutert.

In diesen Handlungsempfehlungen liegt der Schwerpunkt auf den investiven Maßnahmen, um die Gemeinden beim Prozess „Räume für morgen“ zu unterstützen. Eine Ergänzung im Bereich der geringinvestiven Maßnahmen gibt der „Energiespar-Ratgeber“, den die Arbeitsstelle Frieden und Umwelt 2023 aktualisiert hat.