Baurichtlinie

"Besonders kirchliche Gebäude mit ihrer eigenen Nutzung, Gestaltung und Materialität sind ganzheitlich zu betrachten. Energiekonzepte sind passend zum Gebäude zu entwickeln und umzusetzen. Bereits in der Vorplanung sind ökologische und energetische Gesichtspunkte zu berücksichtigen, um die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umwelt schon von der Grundkonzeption her zu minimieren.", so ein Auszug aus der Baurichtlinie.
Der Landeskirchenrat beschloss im Dezember 2019 die Überarbeitung der Richtlinie für ökologisches und energiesparendes Bauen, die sowohl für den Landeskirchenrat als auch für die Gemeinden verbindlich gilt.
Eine wesentliche Neuerung ist eine höhere Verbindlichkeit für das Energiemanagement und Unterstützungsleistungen für Kirchengemeinden bei der Neuinstallation von Heizungsanlagen.

Der Abschnitt zu Heizungen wurde von der landeskirchlichen Heizungsrichtlinie von 2022 abgelöst.

Die Anlage „Abnahmeunterlagen für Heizungserneuerungen“ enthält eine Auflistung der Revisionsunterlagen und der Ingenieursdienstleistungen, anhand derer Bauherren überprüfen können, ob die Protokolle der Handwerker alle vorliegen und die Nachweise über die Ingenieursdienstleistungen vollständig erbracht worden sind. Eine weitere Hilfe ist die Anlage „Merkblatt für die Heizungsfirma und die Gemeinde zur jährlichen Wartung von Heizungsanlagen“, mit der überprüft werden kann, ob die Wartung vollständig ausgeführt ist und ob die Effizienzpotenziale einer bestehenden Anlage ausgeschöpft werden. Mithilfe des "Erfassungsbogens Heizung und Energieverbrauch" können Einsparpotenziale besser erkannt werden und die Grunddaten der Heizung sind verfügbar. Auch der Bereich Artenvielfalt wurde konkretisiert, indem eine Pflanzliste bei der Auswahl von heimischen Gehölzen hilft.